„In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.“

Albert Einstein

Supervision

Die Etablierung von Supervision als integraler Bestandteil beratender Tätigkeiten ist heute weithin unbestritten.

Das Mediationsgesetz und die ZMediatAusbV haben dem Rechnung getragen und verpflichten für die Zertifizierung bereits Mediatoren in Ausbildung, aber auch im weiteren Verlauf der Praxis zur Supervision ihrer Fälle und aller Fragen, die mit der Rolle und Haltung als Mediator zusammenhängen. Diese Form der Supervision wird Ausbildungs- bzw. Fallsupervision genannt. Sie dient der beruflichen Qualitätssicherung, der persönlichen Weiterentwicklung durch professionell angeleitete Reflexion und der Erweiterung des eigenen Handlungsspektrums.

Ich biete an:

Einzelsupervision für Mediatorinnen und Mediatoren in Ausbildung und Praxis

Diese Supervisionen können nach Absprache via Zoom stattfinden. Grundsätzlich sind auch andere Treffpunkte möglich, die wir im Einzelfall absprechen. Der Umfang beträgt ca. eine bis zwei Stunden.

Hierüber erstelle ich eine Einzelsupervisionsbescheinigung für die Anerkennung als zertifizierte/r Mediator/in nach §§ 5,6 MediationsG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 ZMediatAusbV bzw. einen Fortbildungsnachweis durch Einzelsupervision nach § §§ 5, 6 MediationsG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV.

Gruppensupervision für Mediatorinnen und Mediatoren in Ausbildung und danach

Wir finden uns zu ca. 4-6 Personen in einem Zoommeeting oder an anderer Stelle zusammen und bearbeiten von den Teilnehmern vorgestellte Fälle und Fragen.
Teilnehmer dieser Supervisionsgruppe erhalten grundsätzlich einen Forbildungsnachweis gemäß § 3 Abs. 1 ZMediatAusbV.